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ZUSCHÜSSE DER MSJ

Überfachliche Maßnahmen & Anschaffungen

Überfachliche Maßnahmen

Überfachliche Anschaffungen

FAQ

Das Wichtigste im Überblick

Aktions-Programm

Digitale Zuschussbeantragung

Die Zuschussbeantragung erfolgt ausschließlich über unser Online-Zuschussportal. 

Einmal registriert, können alle deine Anträge noch schneller gestellt werden und du hast jederzeit alle Daten sowie Bearbeitungsstände im Blick.
Du kannst jederzeit direkt zum jeweiligen Antrag Rückfragen stellen und Bescheide downloaden.

Zum Online-Zuschussportal

Überfachliche Maßnahmen

Zuschüsse für überfachliche Maßnahmen sind spätestens 6 Wochen nach deiner Unternehmung digital über unser Online-Zuschussportal zu beantragen.
Denk dran: Hierfür benötigst du die Lizenzen der Betreuer*innen sowie die Teilnahmeliste für den Upload.

Was sind überfachliche Maßnahmen?

Überfachlich ist all das, was über den Fachsport hinaus geht, also nicht sportartspezifisch ist. Das sind einerseits Tagesmaßnahmen, z. B. Unternehmungen mit Jugendgruppen, wie Badeausflüge, Theater- oder Kinobesuche, Spielfeste oder Feiern. Oder andererseits Maßnahmen mit Übernachtung, sog. Jugendfreizeiten, wie z. B. Radtouren, Zeltlager oder Feriencamps (keine Trainingslager).
Auch Ferienangebote (mit oder ohne Übernachtung) sind förderfähig, wenn diese weitestgehend von aktiven Ehrenamtlichen organisiert, geplant und durchgeführt werden.

Bin ich antragsberechtigt? Welche Fristen gelten? Wie viele Betreuer*innen brauche ich?

Fragen über Fragen – verschaffe dir in unserem FAQ einen ersten Überblick. Dort findest du auch alle Richtlinien zum Download, wenn du dich im Detail informieren möchtest.
Und wenn du doch nicht mehr weiter weißt: Melde dich unter zuschuss@msj.de – Wir helfen gerne weiter!

Mit welcher Zuschusshöhe kann ich rechnen?

Für Tagesmaßnahmen kannst du mit 6 € je Teilnehmer*in und Betreuungsperson rechnen. Ab 1.7.24 reduziert sich der Fördersatz aufgrund hoher Antragszahlen auf 5 € je Teilnehmer*in.
Für Maßnahmen mit Übernachtung kannst du mit 12 € je Nacht und Teilnehmer*in/Betreuungsperson rechnen.
Das förderfähige Alter für Teilnehmer*innen liegt bei 6-23 Jahren.

Kleine Checkliste:

  • Maßnahme ist überfachlich – nicht sportartspezifisch (kein Trainingslager etc.)
  • Mind. 5 Personen haben teilgenommen
  • Mind. eine qualifizierte Betreuungsperson mit Nachweis war dabei
  • Teilnahmeliste ist vollständig ausgefüllt und von Teilnehmern unterschrieben
  • Antragsfrist von 6 Wochen nach Maßnahmenende eingehalten
  • Teilnahmeliste, Qualifikationsnachweise der Betreuungspersonen (z. B. Juleica oder Übungsleiter*in-Lizenz) werden zum Upload benötigt
  • Bei Ferienangeboten ohne Übernachtung (Tagesmaßnahmen) und Maßnahmen mit sportspezifischen Programminhalten ist immer ein Programm beizulegen
  • Bei Ferienangeboten ohne Übernachtung (Tagesmaßnahmen) ist eine Liste der ehrenamtlichen Organisator*innen beizulegen

-> Jetzt kann der Antrag über das Online-Zuschussportal gestellt werden.

Achtung: Bei Maßnahmen mit Übernachtung kann für Teilnehmende aus dem Landkreis München ein separater Antrag an den KJR München-Land gestellt werden, da unterschiedliche Fördersätze gelten. Dieser Antrag kann ebenfalls im Online-Zuschussportal eingereicht werden. Für beide Anträge kann die gleiche Teilnahmeliste vorgelegt werden.

Und dann: Den Bescheid erhält die*der Antragssteller*in bzw. der Verein zum Download im Online-Zuschussportal. Der Zuschuss wird auf das Hauptvereinskonto überwiesen.

Überfachliche Anschaffungen

Zuschüsse für überfachliche Anschaffungen sind spätestens 6 Wochen nach Rechnungsdatum digital über unser Online-Zuschussportal zu beantragen.
Denk dran: Die Belege benötigst du als Scan/Foto für den Upload.

Was sind überfachliche Anschaffungen?

Anschaffungen sind überfachlich, wenn sie bspw. zur Durchführung einer Jugendmaßnahme notwendig sind, wie Spiel- und Sportgeräte zur Freizeitnutzung.

Bin ich antragsberechtigt? Welche Fristen gelten? Was ist überfachlich?

Fragen über Fragen – verschaffe dir in unserem FAQ einen ersten Überblick. Dort findest du auch alle Richtlinien zum Download, wenn du dich im Detail informieren möchtest.
Und wenn du doch nicht mehr weiter weißt: Melde dich unter zuschuss@msj.de – Wir helfen gerne weiter!

Mit welcher Fördersumme kann ich rechnen?

Die Zuschusshöhe berechnet sich über das förderbare Defizit (Kosten abzüglich Eigenanteil) und wird anschließend prozentual bezuschusst. In der Regel beträgt der Fördersatz 20 Prozent.

Kleine Checkliste:

  • Anschaffung ist überfachlich (keine Trikots, keine sportartspezifischen Geräte)
  • Rechnung ist auf den Verein und die Jugendabteilung ausgestellt
  • Antragsfrist von 6 Wochen nach Rechnungsdatum ist eingehalten
  • Höchstsätze bei Anschaffungen beachtet: kleine Geschenke 15 €

-> Jetzt kann der Antrag über das Online-Zuschussportal gestellt werden.

Tipp: Du kannst mehrere Anschaffungen in einem Antrag (Sammelantrag) zusammenfassen.

Und dann: Den Bescheid erhält die*der Antragssteller*in bzw. der Verein zum Download im Online-Zuschussportal. Der Zuschuss wird auf das Hauptvereinskonto überwiesen.

FAQ

Das Wichtigste im Überblick

Nachstehend beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Förderung der überfachlichen Jugendarbeit im Sport durch die Münchner Sportjugend.
Beachtet: Für vollständige Informationen zur korrekten Antragsstellung verweisen wir auf unsere Förderrichtlinien.
Bei Fragen und Anregungen kannst du dich jederzeit an zuschuss@msj.de wenden.

Was ist förderbar?

Grundsätzlich förderbar sind Maßnahmen und Anschaffungen der überfachlichen Jugendarbeit in Münchner Sportvereinen.

Überfachliche Jugendarbeit ist in diesem Zusammenhang all das, was über den Fachsport hinaus geht (nicht sportartspezifisch).

  • Überfachliche Maßnahmen sind z. B.
    • Unternehmungen mit Jugendgruppen wie Badeausflüge, Theater-/Kinobesuche, Spielfeste, Weihnachtsfeiern etc.
    • Jugendfreizeiten wie Radtouren, Zeltlager, Auslandsfreizeiten etc.
    • Regionale und überregionale Wettbewerbe zum Zwecke der Jugendbegegnung. Nicht förderbar sind Meisterschaften, Punktspiele o.ä. eintägige, rein sportliche Maßnahmen.
    • Nicht förderbar sind Trainingslager, rein sportliche Maßnahmen.
  • Überfachliche Anschaffungen sind z. B.
      • Anschaffungen, die zur Durchführung von Jugendmaßnahmen notwendig sind, z. B. Spiel- und Sportgeräte zur Freizeitnutzung.

Überfachlich, was bedeutet das?

Kurz: überfachlich ist nicht sportartspezifisch.

Um eine Doppelförderung der Sportvereine zu verhindern (Förderung sportartspezifischer Maßnahmen und Anschaffungen durch das Sportamt), fördert die Münchner Sportjugend ausschließlich die überfachliche Jugendarbeit in den Sportvereinen!

Bei der Antragsstellung ist daher eine kurze Beschreibung der wesentlichen Programminhalte der Maßnahme erforderlich.

Durch die Kurzbeschreibung der Maßnahme wird sichergestellt, dass es sich nicht um eine sportartspezifische Maßnahme handelt.

Dabei bedeuten sportliche Inhalte nicht gleichzeitig, dass die Maßnahme nicht förderbar ist. Ein Beispiel: Das Tischtennisturnier beim Ausflug einer Fußballjugendmannschaft wird als überfachlich gewertet.

Geht aus der Kurzbeschreibung der Maßnahme hervor, dass auch sportartspezifische Programminhalte vorliegen (z. B. das Tischtennisturnier einer Tischtennisjugendmannschaft), muss ein pro Tag stundenweise gegliedertes Programm vorgelegt werden, aus dem eindeutig ersichtlich wird, dass der Anteil der überfachlichen Inhalte mindestens 60% beträgt (Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungszeiten werden nicht berücksichtigt).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle im BLSV Kreis München-Stadt organisierten Sportvereine und Fachverbände.

Wie stelle ich einen Antrag?

Seit Januar 2023 erfolgt die Zuschussbeantragung über unser  Online-Zuschussportal. 

Einmal registriert können alle Anträge schnell gestellt werden. Der Bearbeitungsstand ist jederzeit abrufbar und nach Genehmigung stehen die Bescheide als Download bereit.

Wann muss ich den Antrag stellen? Welche Fristen gibt es?

Maßnahmen: 6 Wochen nach Maßnahmenende

Anschaffungen: 6 Wochen nach Rechnungsdatum 

Was sind Voraussetzungen für die Förderung von überfachlichen Maßnahmen?

  • Maßnahme ist überfachlich (siehe „Überfachlich, was bedeutet das?)
  • mind. 5 Teilnehmende
  • Teilnehmende im Alter zwischen 6 und 23 Jahren
  • Wohnsitz im Stadtgebiet München
  • mind. 1 qualifizierte Betreuungsperson (Nachweis!) bei eintägigen Maßnahmen
  • mind. 1 qualifizierte Betreuungsperson (Nachweis!) je 15 Teilnehmenden bei mehrtägigen Maßnahmen mit Übernachtung
  • vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnehmenden und Betreuungspersonen
  • Überprüfung der persönlichen Eignung der Betreuer*innen
  • Kurzbeschreibung der Maßnahme (wesentliche Programminhalte in Stichworten)
  • Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag zu stellen (keine Sammelanträge)
  • Frist der Antragsstellung 6 Wochen nach Maßnahmenende
  • Bei Ferienangeboten ohne Übernachtung (Tagesmaßnahmen): Liste der ehrenamtlichen Organisator*innen
  • Bei Ferienangeboten ohne Übernachtung (Tagesmaßnahmen) und Maßnahmen mit sportspezifischen Programminhalten: Programm, aus dem pro Tag der Stundenumfang der überfachlichen und sportartspezifischen Programminhalte ersichtlich ist.
  • Bei Ferienangeboten ohne Übernachtung (Tagesmaßnahmen) ist eine Liste der ehrenamtlichen Organisator*innen beizulegen.

Was gilt für Ferienangebote?

  • Die Maßnahme muss überfachlich, nicht sportartspezifisch sein (z.B. Fußball-Camps oder Trainingslager sind nicht förderfähig).
  • Die Ferienangebote müssen weitestgehend von Jugendleitungen/Übungsleiter*innen oder weiteren in der Jugendarbeit des Vereins aktiven Ehrenamtlichen organisiert, geplant und durchgeführt werden (keine professionelle Organisation durch eigens dafür angestellte Mitarbeiter*innen).
  • Es darf kein verbindlich vorgegebenes Tagesprogramm angeboten werden. Die Teilnehmer*innen müssen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt über den Tagesablauf mitzuentscheiden – im Optimalfall werden die Maßnahmen von jungen Menschen selbst geplant.

Was sind Voraussetzungen für die Förderung von überfachlichen Anschaffungen?

  • Der Nachweis der Ausgaben erfolgt durch Rechnungskopien
  • Rechnungen müssen auf den Verein und die Jugendabteilung ausgestellt sein
  • Mehrere Anschaffungen können in einem Antrag zusammengefasst werden
  • Frist der Antragsstellung 6 Wochen nach Rechnungsdatum

Welche fachliche Qualifikation benötigen Betreuer*innen?

Grundsätzlich sind nur fachlich qualifizierte Betreuungspersonen förderbar.

Voraussetzungen für die fachliche Qualifikation:

  • gültige Jugendleiter*incard (Juleica) von der Münchner Sportjugend (Angabe der JULEICA-Nummer auf Teilnahmeliste)
    oder
  • andere Qualifizierungsnachweise (in Kopie dem Förderantrag beifügen), z. B.
    • Juleica anderer Jugendverbände oder
    • Übungsleiter*inlizenz des BLSV/DOSB oder
    • Trainer*inlizenz von Sportfachverbänden
  • Pädagogische Qualifizierungsnachweise werden nicht anerkannt. Die Ausstellung einer Juleica ist in diesem Fall zwingende Fördervoraussetzung.

Beachte:

  • Betreuer*innen dürfen den Wohnsitz auch außerhalb Münchens haben

Welche persönliche Qualifikation brauchen Betreuer*innen?

Voraussetzungen für die persönliche Eignung:

Bei mehrtägigen Maßnahmen (mind. 1 Übernachtung) müssen alle Betreuer*innen über ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis verfügen.
Der Leitfaden Prävention sexualisierter Gewalt im Sport der LH München findet auch in der überfachlichen Jugendarbeit im Sport Anwendung.
D.h. mit der Zuschussbeantragung für überfachliche Maßnahmen (mind. 1 Übernachtung) verpflichtet sich der Verein (s. Leitfaden Abs. 2.4),

  • dass alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben,
  • eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (alternativ Unbedenklichkeitsbescheinigung) in folgenden Fällen vorzunehmen:
    • bei allen Personen, die fest im Verein angestellt sind
    • bei allen Helfer*innen bei jedweder Form der Übernachtung
    • bei allen lizensierten Übungsleiter*innen

Mit der Beantragung von Fördermitteln für überfachliche Maßnahmen (mind. 1 Übernachtung) sichert der Verein die Überprüfung der Eignung der Mitarbeiter*innen entsprechend dem o.g. Leitfaden zu.

Der MSJ und dem KJR steht bei geförderten Maßnahmen das Prüfungsrecht zu. Fehlt der Nachweis auch nur einer Betreuungsperson, ist die komplette Maßnahme nicht förderbar!

Wie viele Betreuer*innen müssen mindestens bei einer Maßnahme dabei sein?

Grundsätzlich gilt, dass bei allen Maßnahmen (unabhängig von der Dauer) mindestens 1 qualifizierte Betreuungsperson anwesend sein muss.
Beispiel: Bei einer Weihnachtsfeier mit 50 Kindern muss mindestens 1 qualifizierte Betreuungsperson anwesend sein.

Bei mehrtägigen Maßnahmen muss zusätzlich der Betreuungsschlüssel von 1:15 erfüllt sein. Ab 16 Teilnehmenden müssen also mindestens 2 qualifizierte Betreuer*innen anwesend sein, ab 31 TN 3 usw.

Wichtig:

  • Wenn der Betreuungsschlüssel unterschritten wird, ist die gesamte Maßnahme nicht förderbar (bitte im Vorfeld für ausreichend qualifiziertes Betreuungspersonal sorgen).
  • Es werden immer nur qualifizierte Betreuungspersonen berücksichtigt.
  • Grundlage ist die Gesamtgruppengröße (inkl. TN Landkreis München).
  • Bei jeder Maßnahme sind – unabhängig von der Gruppengröße (Grundvoraussetzung: 5 TN beachten) – mind. 2 Betreuer*innen förderbar.

Wie viele Betreuer*innen können maximal bezuschusst werden?

Grundsätzlich gilt, dass bei jeder Maßnahme unabhängig von der Gruppengröße (Grundvoraussetzung: 5 TN beachten) immer 2 qualifizierte Betreuungspersonen bezuschusst werden können.

Darüber hinaus gilt der Betreuungsschlüssel von 1:5, je 5 TN kann also ein*e weitere*r Betreuer*in gefördert werden. Daraus ergibt sich:

  • 0 bis 4 TN:          nicht förderbar, da Mindestgruppengröße nicht erreicht
  • 5 bis 9 TN:          max. 2 Betreuer*innen (da grundsätzlich immer zwei förderbar)
  • 10 bis 14 TN:     max. 2 Betreuer*innen
  • 15 bis 19 TN:     max. 3 Betreuer*innen
  • 20 bis 24 TN:    max. 4 Betreuer*innen
  • usw.

Beispiel: Bei einer Weihnachtsfeier mit 50 Kindern, können max. 10 Betreuungspersonen gefördert werden.

  • Grundlage ist die Gesamtgruppengröße (inkl. TN Landkreis München).
  • Alle Betreuer*innen, die über einen Betreuungsschlüssel von 1:5 hinaus gehen, werden nicht gefördert.

Mit welcher Zuschusshöhe kann ich rechnen?

Überfachliche Maßnahmen

Bei Tages-Maßnahmen beträgt der Zuschuss 6€ je förderfähiger Person. Ab 1.7.24 reduziert sich der Fördersatz auf 5€ je Teilnehmer*in.
Bei Maßnahmen mit Übernachtung beträgt der Zuschuss 12€ je Übernachtung und förderfähiger Person.

Überfachliche Anschaffungen

Das förderbare Defizit (= Anschaffungskosten evtl. abzüglich Eigenanteil) wird prozentual anteilig bezuschusst. In der Regel beträgt der Fördersatz 20 Prozent.
Gegebenenfalls erfolgt eine Nachbezuschussung je nach verfügbaren Fördermitteln im März des Folgejahres. Hierzu musst du nicht erneut aktiv werden.

Es sind Höchstsätze zu beachten.

Wann erfolgt die Zuschussbewilligung sowie Auszahlung?

Der Zuschuss kommt durch einen Bescheid der Münchner Sportjugend zur Auszahlung.
Der Bescheid wird im Online-Zuschussportal zum Download zur Verfügung gestellt.

Die Fördermittel können nur auf ein Hauptvereinskonto überwiesen werden.
Die Erstellung des Bescheids und die Auszahlung der Förderung erfolgen ca. 6 Wochen nach Antragseingang.

Ich habe auch Teilnehmende aus dem Landkreis München. Kann ich trotzdem eine Förderung für diese erhalten?

Ja, für Maßnahmen mit mind. 1 Übernachtung. Allerdings muss ein separater Antrag mit den Teilnehmenden aus dem Landkreis München direkt beim KJR München-Land eingereicht werden.
Das bedeutet, dass Münchner Sportvereine ihren Antrag doppelt einreichen müssen, sowohl bei der MSJ als auch beim KJR München-Land.

Für Anträge an den KJR München-Land kann ebenfalls das Online-Zuschussportal genutzt werden.
Im Landkreis sind Teilnehmende zwischen 6 und 26 Jahren förderfähig. Als fachlich qualifizierte Betreuungsperson gilt, wer eine Jugendleitercard vorweisen kann.
Bei doppelter Antragsstellung kann die gleiche Teilnahmeliste verwendet werden.

Kontakt:
KJR München-Land (Zuschüsse)
Burgweg 10, 82049 Pullach
Tel.: 089-744 140 22
Fax: 089-744 140
Mail: s.schepp@kjr-ml.de

Wie stelle ich einen Antrag für eine überfachliche Maßnahme?

  • Digital über unser Online-Zuschussportal
  • Kurzbeschreibung der Maßnahme nicht vergessen
  • Erforderliche Nachweise für Betreuungspersonen hochladen
  • Evtl. ein Programm hochladen (wenn Maßnahme nicht zu 100% überfachlich)
  • Vollständig ausgefüllte und von allen Personen unterschriebene Teilnahmeliste hochladen

Beachte:
Mit der Beantragung von Fördermitteln für überfachliche Maßnahmen (mind. 1 Übernachtung) sichert der Verein die Überprüfung der persönlichen Eignung aller Betreuungspersonen zu.

Wie stelle ich einen Antrag für eine überfachliche Anschaffung?

  • Digital über unser Online-Zuschussportal
  • Aufwendungen auflisten (Eigenanteil wird automatisch abgezogen)
  • Nachweis der Aufwendungen durch Rechnungskopien (Upload Scan/Bild)
  • Es können mehrere Anschaffungen in einem Antrag zusammengefasst werden

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

Wendet euch bei Fragen und Anregungen gerne an die Geschäftsstelle: zuschuss@msj.de

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