Zuschüsse für überfachliche Maßnahmen sind spätestens 6 Wochen nach deiner Unternehmung digital über unser Online-Zuschussportal zu beantragen.
Denk dran: Hierfür benötigst du die Lizenzen der Betreuer*innen sowie die Teilnahmeliste für den Upload.
Was sind überfachliche Maßnahmen?
Überfachlich ist all das, was über den Fachsport hinaus geht, also nicht sportartspezifisch ist. Das sind einerseits Tagesmaßnahmen, z. B. Unternehmungen mit Jugendgruppen, wie Badeausflüge, Theater- oder Kinobesuche, Spielfeste oder Feiern. Oder andererseits Maßnahmen mit Übernachtung, sog. Jugendfreizeiten, wie z. B. Radtouren, Zeltlager oder Feriencamps (keine Trainingslager).
Auch Ferienangebote (mit oder ohne Übernachtung) sind förderfähig, wenn diese weitestgehend von aktiven Ehrenamtlichen organisiert, geplant und durchgeführt werden.
Bin ich antragsberechtigt? Welche Fristen gelten? Wie viele Betreuer*innen brauche ich?
Fragen über Fragen – verschaffe dir in unserem FAQ einen ersten Überblick. Dort findest du auch alle Richtlinien zum Download, wenn du dich im Detail informieren möchtest.
Und wenn du doch nicht mehr weiter weißt: Melde dich unter zuschuss@msj.de – Wir helfen gerne weiter!
Mit welcher Zuschusshöhe kann ich rechnen?
Für Tagesmaßnahmen kannst du mit 6 € je Teilnehmer*in und Betreuungsperson rechnen. Ab 1.7.24 reduziert sich der Fördersatz aufgrund hoher Antragszahlen auf 5 € je Teilnehmer*in.
Für Maßnahmen mit Übernachtung kannst du mit 12 € je Nacht und Teilnehmer*in/Betreuungsperson rechnen.
Das förderfähige Alter für Teilnehmer*innen liegt bei 6-23 Jahren.
Kleine Checkliste:
- Maßnahme ist überfachlich – nicht sportartspezifisch (kein Trainingslager etc.)
- Mind. 5 Personen haben teilgenommen
- Mind. eine qualifizierte Betreuungsperson mit Nachweis war dabei
- Teilnahmeliste ist vollständig ausgefüllt und von Teilnehmern unterschrieben
- Antragsfrist von 6 Wochen nach Maßnahmenende eingehalten
- Teilnahmeliste, Qualifikationsnachweise der Betreuungspersonen (z. B. Juleica oder Übungsleiter*in-Lizenz) werden zum Upload benötigt
- Bei Ferienangeboten ohne Übernachtung (Tagesmaßnahmen) und Maßnahmen mit sportspezifischen Programminhalten ist immer ein Programm beizulegen
- Bei Ferienangeboten ohne Übernachtung (Tagesmaßnahmen) ist eine Liste der ehrenamtlichen Organisator*innen beizulegen
-> Jetzt kann der Antrag über das Online-Zuschussportal gestellt werden.
Achtung: Bei Maßnahmen mit Übernachtung kann für Teilnehmende aus dem Landkreis München ein separater Antrag an den KJR München-Land gestellt werden, da unterschiedliche Fördersätze gelten. Dieser Antrag kann ebenfalls im Online-Zuschussportal eingereicht werden. Für beide Anträge kann die gleiche Teilnahmeliste vorgelegt werden.
Und dann: Den Bescheid erhält die*der Antragssteller*in bzw. der Verein zum Download im Online-Zuschussportal. Der Zuschuss wird auf das Hauptvereinskonto überwiesen.