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Veränderungen in der Erste-Hilfe-Ausbildung für JULEICA-Anwärter

Von 26. August 2019Kein Kommentar

Die Berufsgenossenschaften haben eine Verkürzung für die Grundausbildung Erste Hilfe für Ersthelfer in Betrieben von 16 auf 9 Schulungseinheiten beschlossen, die seit dem 01. April 2015 umgesetzt wird.

Dementsprechend wurden die Schulungskonzepte und Seminarangebote der Schulungsanbieter für Erste-Hilfe-Kurse angepasst.

  • Weiterhin gilt die Vorgabe des Bayerischen Jugendringes, die Empfehlung des Deutschen Bundes-Jugendrings umzusetzen: Voraussetzung bei der Erstausstellung der Juleica ist der Nachweis einer Grundausbildung Erste Hilfe, die nicht älter als 3 Jahre sein darf. Seit 01. April 2015 genügen statt bisher 16 Schulungseinheiten, neu 9 Schulungseinheiten.
    (Quelle: JULEICA-INFO-NEWS des Bayerischen Jugendrings vom 10.02.2015)
  • Auch in Zukunft können für JugendleiterInnen (ab 16 Jahren), die als Mitglieder eines Sportvereins im BLSV im Trainingsbetrieb tätig sind oder dafür ausgebildet werden, die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) übernommen werde.

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