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JULEICA – die Jugendleiter-Card

Von 23. August 2019Januar 8th, 2024Kein Kommentar

Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*Innen.

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Mit dieser Karte können bei der MSJ höhere Zuschüsse für die Betreuer beantragt werden. Außerdem gibt es einige Vergünstigungen für die Inhaber*Innen der Juleica.

 

Qualitätsstandards und Antragstellung


Qualitätsstandards

Der 129. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings (BJR) hat beschlossen, ab 01.07.2007 für die Erstausstellung der Jugendleitercard „Juleica“ neue Qualitätsstandards vorauszusetzen. Die neuen Mindeststandards sind für alle  Jugendverbände in Bayern verbindlich und gelten daher auch im Bereich der Münchner Sportjugend.

Vorgeschrieben ist nun eine Gesamt-Ausbildungsdauer von wenigstens 40 Stunden. Diese müssen künftig bei der Münchner Sportjugend in folgenden drei Bereichen nachgewiesen werden:

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE)
    Dieser kann auch bei der MSJ absolviert werden (siehe Ausschreibung).
  • Zentrale MSJ-Jugendleiter-Schulung (Wochenendlehrgang in der Sportschule Oberhaching)
    Die Ausschreibung und die Termine findet ihr hier.
  • Dezentrale mindestens 20-stündige Praxisbegleitung im Sportverein unter qualifizierter Anleitung
    Als Nachweis hierfür verpflichtet sich der entsendende Sportverein schriftlich, dafür Sorge zu tragen, dass die/der angehende Jugendleiter*in für ihre/seine Tätigkeit in der sportlichen Jugendarbeit eine qualifizierte kontinuierliche Praxisbegleitung (Mindestumfang 20 Stunden) erhält. Er benennt dazu eine geeignete, in der Jugendarbeit erfahrene Person (z. B. eine*n Vereins-Jugendleiter*in, -Übungsleiter*in oder -Vorstand), die der/dem Jugendleiter*in in allen Fragen der Praxis beratend zur Seite steht.
    Angehende Jugendleiter*innen aus Vereinen, die keine geeignete Person für eine Praxisbegleitung benennen können (z. B. bei Neugründung einer Jugendabteilung), müssen in Absprache mit der Münchner Sportjugend, Ressort Aus- und Weiterbildung, alternative Qualifizierungsangebote wahrnehmen (z. B. Besuch einer weiteren Fortbildungsmaßnahme), um die Juleica beantragen zu können.

Für die Verlängerung (Wiederausstellung) der Juleica ist die Teilnahme an einer oder an mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.
Für den Bereich der Münchner Sportjugend bedeutet dies, dass im Zeitraum seit der letzten Juleica-Ausstellung mindestens zwei Seminarabende à 4 Stunden bzw. der Besuch von ein- oder mehrtägigen Seminaren nachgewiesen werden müssen.

Auf den Seiten der Bayerischen Sportjugend im BLSV finden Sie weitere Informationen zu den Qualitätsstandards unter www.bsj.org sowie die Richtlinien der bsj in Anlehnung an die Qualitätsstandards des 137. Hauptausschusses des BJR – insbesondere auch zur Anerkennung von Übungsleiterlizenzen.

 

Antragstellung

Die Antragstellung der Juleica erfolgt ausschließlich online unter www.juleica.de.
Dafür ist ein digitales Bild und eine eigene E-Mail-Adresse notwendig.
Die Kurzanleitung zum Online-Antrag bietet Hilfestellungen für die einzelnen Antragsschritte, insbesondere für die Trägerauswahl.

 

Kontakt für Rückfragen

Münchner Sportjugend im BLSV
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: 089 15702-206 /-229
E-Mail: ausbildung@msj.de

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