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Künftige Förderung von überfachlichen Ferienangeboten

Von 20. Dezember 2023Kein Kommentar

Hintergrund
Die MSJ erhält über die Jugendverbandsförderung des KJR München-Stadt aus dem Sozialetat der Landeshauptstadt München zweckgebundene Fördermittel. Diese reicht sie u.a. in Form von Zuschüssen für überfachliche Jugendarbeit an Münchner Sportvereine weiter. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen sowie zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen (§12 SGB VIII).

Aktuelle Situation
In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Ferienangebote in den Münchner Vereinen stark erhöht, was wir ausdrücklich sehr begrüßen. Jedoch stellen wir fest, dass die Programme zunehmend professionell – häufig durch hauptberufliches Personal – organisiert werden. Hierdurch sind diese Ferienangebote nicht mehr aus Mitteln der Jugendverbandsarbeit nach §12 SGB VIII förderfähig, sondern fallen unter §11 SGB VIII. Die Förderung über §11 (Jugendarbeit) erfolgt direkt über die Landeshauptstadt München.

Künftige Förderung
Ab 2024 prüfen wir anhand folgender Checkliste die Förderfähigkeit beantragter Ferienangebote, sofern es sich um Tagesmaßnahmen ohne Übernachtung handelt:

  • Die Maßnahme muss überfachlich, nicht sportartspezifisch sein (z.B. Fußball-Camps sind nicht förderfähig).
  • Die Ferienangebote müssen weitestgehend von Jugendleitungen/Übungsleiter*innen oder weiteren in der Jugendarbeit des Vereins aktiven Ehrenamtlichen organisiert, geplant und durchgeführt werden (keine professionelle Organisation durch eigens dafür angestellte Mitarbeiter*innen).
  • Es darf kein verbindlich vorgegebenes Tagesprogramm angeboten werden. Die Teilnehmer*innen müssen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt über den Tagesablauf mitzuentscheiden – im Optimalfall werden die Maßnahmen von jungen Menschen selbst geplant.

Individuelle Beratung & Ausblick
Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch offene Fragen klären oder beraten, wie die Angebote umgestaltet werden könnten, damit eine Förderung über die Münchner Sportjugend weiterhin möglich ist.

Für die Förderung von Ferienangeboten nach §11 SGB VIII durch die LH München, fordern wir derzeit ein transparentes und für alle Träger*innen der Jugendhilfe zugängliches Verfahren ein. Gerne nehmen wir hierzu auch die Bedürfnisse weiterer Sportvereine auf. Eine kurzfristige Förderung für Angebote in 2024 ist hier jedoch nicht zu erwarten.

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