Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiter*innen. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnamen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmer*innen zum Zwecke der Jugendarbeit überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG) beschlossen.
Freistellung für Maßnahmen eines Vereins:
- Antrag wird vom Verein als Träger der Maßnahme unterzeichnet
- Zusendung an Arbeitgeber*in
- Zusendung in Kopie an den Bayerischen Jugendring per Post oder E-Mail freistellung@bjr.de
Verdienstausfall für AEJ-Maßnahmen bzw. Teilnahme als ehrenamtl. Funktionsträger*in an Tagungen bzw. Veranstaltungen von Jugendorganisationen:
- Antrag wird vom Antragstellenden ausgefüllt und unterschrieben
- Die antragsstellende Person gibt den Antrag an die/den Arbeitgeber*in und lässt die Anlage 1 oder 2 (i.d. Regel von der Personalabteilung ausfüllen) – alles bitte mit Originalunterschriften und Stempel (keine Kopien)
- Antrag, Anlage 1, 2 oder 3 bitte mit Programm der Maßnahme an die Bayerische Sportjugend im BLSV e.V., Zentrale Dienste, Ressort Controlling und Zuschüsse (Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München)
- die BSJ leitet ihn per Mail an den BJR weiter
- Kontakt für Fragen: Frau Christine Will, bsj im BLSV, Tel. 089 / 15702-428, E-Mail: christine.will@blsv.de
Alle weiteren Infos rund um das Freistellungsgesetz bzw. Verdienstausfall gibt es unter:
Bayerischer Jugendring: Freistellung Jugendarbeit www.bjr.de
Bayerischer Jugendring Erstattung von Verdienstausfall