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Freistellung und Verdienstausfall

Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiter*innen. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnamen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmer*innen zum Zwecke der Jugendarbeit überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG) beschlossen.

Freistellung für Maßnahmen eines Vereins:

  • Antrag wird vom Verein als Träger der Maßnahme unterzeichnet
  • Zusendung an Arbeitgeber*in
  • Zusendung in Kopie an den Bayerischen Jugendring per Post oder E-Mail freistellung@bjr.de

Verdienstausfall für AEJ-Maßnahmen bzw. Teilnahme als ehrenamtl. Funktionsträger*in an Tagungen bzw. Veranstaltungen von Jugendorganisationen:

  • Antrag wird vom Antragstellenden ausgefüllt und unterschrieben
  • Die antragsstellende Person gibt den Antrag an die/den Arbeitgeber*in und lässt die Anlage 1 oder 2 (i.d. Regel von der Personalabteilung ausfüllen) – alles bitte mit Originalunterschriften und Stempel (keine Kopien)
  • Antrag, Anlage 1, 2 oder 3 bitte mit Programm der Maßnahme an die Bayerische Sportjugend im BLSV e.V., Zentrale Dienste, Ressort Controlling und Zuschüsse (Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München)
  • die BSJ leitet ihn per Mail an den BJR weiter
  • Kontakt für Fragen: Frau Christine Will, bsj im BLSV, Tel. 089 / 15702-428, E-Mail: christine.will@blsv.de

Alle weiteren Infos rund um das Freistellungsgesetz bzw. Verdienstausfall gibt es unter:

Bayerischer Jugendring: Freistellung Jugendarbeit www.bjr.de

Bayerischer Jugendring Erstattung von Verdienstausfall

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