In Anlehnung an die für die MSJ entwickelten internen Handlungsleitlinien stellen wir als Arbeitshilfe im Folgenden einen exemplarischen Krisenplan vor. Dieser sollte von den Sportvereinen jeweils auf die eigenen Strukturen und Bedürfnisse angepasst und dann vom Vorstand beschlossen werden.
Entsprechend dem Flussdiagramm sollte ein Krisenplan folgende Maßgaben beinhalten:
- Liegt ein Verdacht vor oder erlangt jemand Kenntnis von sexuellen Grenzverletzungen, Übergriffen oder Missbrauch, so ist dies umgehend an eine der benannten Ansprechpersonen (z.B. Vertrauenspersonen) im Verein zu melden. Ggf. im Austausch mit den Ansprechpersonen bei der BSJ bzw. der MSJ und einer externen Fachberatungsstelle (s. u.) wird dann gemeinsam in einer ersten Einschätzung geklärt, ob es sich um eine zunächst vage Vermutung handelt oder bereits um einen erheblichen Verdacht oder gar um einen beobachteten oder durch das Opfer berichteten Missbrauch.
- Im Falle eines vagen Verdachts, merkwürdigen Verhaltens oder Gerüchts gilt es, Ruhe zu bewahren und die Situation aufmerksam zu beobachten. Beruht der Verdacht auf einem – erstmaligen – Verstoß gegen getroffene Schutzvereinbarungen bzw. einen Verhaltenskodex wird die betreffende Person durch die Maßnahmeleitung auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und die künftige Einhaltung der Regeln eingefordert.
Stellt sich im weiteren Verlauf heraus, dass der vage Verdacht unbegründet ist und beispielsweise auf einer eindeutigen Fehlinterpretation oder einem Missverständnis beruht, so ist die zu Unrecht verdächtigte Person vollständig zu rehabilitieren.
Kann ein vager Verdacht nicht zeitnah ausgeräumt werden, so muss umgehend die Vereinsleitung informiert werden und das weitere Vorgehen läuft analog zu dem bei erheblichem Verdacht ab, wie nachfolgend beschrieben. - Handelt es sich um einen erheblichen Verdacht/Vorfall, so heißt es besonnen zu bleiben und umgehend Maßnahmen zum Schutz des Opfers und ggf. eine Trennung vom Täter oder von der Täterin sicherzustellen. Gleichzeitig muss die Vereinsleitung (i.d.R. der oder die Vorsitzende) hinzugezogen werden, da sie für alle weiteren Schritte auch im rechtlichen Sinne verantwortlich ist. An dieser Stelle wird die verantwortliche Leitung ein Krisenteam einberufen.
- Das Krisenteam sollte sich zusammensetzen aus der Vereinsleitung, der benannten Ansprechperson, je nach Vereinbarung einer weiteren internen Ansprechperson und einer delegierten Person einer externen Beratungsstelle wie IMMA oder kibs, je nachdem, welches Geschlecht das mutmaßliche Opfer hat. Aufgabe des Krisenteams ist die weitere Verdachts- und Risikoabklärung. Das Krisenteam berät das weitere Vorgehen, tauscht Informationen aus, trifft Absprachen und unterstützt die Leitung bei der Entscheidung der nächsten Schritte. Die einzelnen Aspekte, die es dabei zu berücksichtigen gilt – immer im Sinne der Wahrung der Interessen des Opfers –, sind im Flussdiagramm dargestellt.
- Alle Beteiligten erhalten zusammen mit dem Flussdiagramm auch eine Übersicht über die wichtigen Ansprechpartner/Kontakte sowie über wichtige Grundregeln für die ersten Schutz- und Sofortmaßnahmen.
- In allen Fällen ist eine sorgfältige Dokumentation von Ort, Zeit und beteiligten Personen zu führen und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes aufzubewahren.
Diese verbindlichen Leitlinien sollen allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Orientierung bieten, wie im Falle eines Verdachts vorzugehen ist. Dies ist nur in Verbindung mit einer regelmäßigen Diskussion und Aktualisierung eines umfassenden Kinderschutzkonzeptes des Vereins auf breiter Basis und der Zusammenarbeit mit externen Fachleuten im Krisenfall sinnvoll und praktikabel. Die Beschränkung des Krisenplans auf eine stichpunktartige Übersicht ist zwar einerseits notwendig, um in der Aufregung des Krisenfalls den Überblick zu behalten, andererseits kann ein Flussdiagramm in der Kürze der Darstellung keinesfalls selbsterklärend und abschließend sein.
Ausführliche Handreichungen des Bayerischen Jugendrings/Fachberatungsstelle „PräTECT“ und der Deutschen Sportjugend bieten bei der Beratung zum weiteren Vorgehen innerhalb eines Krisenteams und der Berücksichtigung weiterer Anspruchsgruppen/Betroffener wertvolle Hilfestellungen.
Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes