Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (www.polizei-beratung.de)
Ab 01.01.2022: PsG-Selbstverpflichtung zur Lizenzausstellung und -verlängerung notwendig
Mit Beginn des neuen Jahres wird es notwendig sein, neben den bisherigen Unterlagen zur Lizenzausstellung und -verlängerung auch die sog. PsG-Selbstverpflichtungserklärung einzureichen. Ohne diese unterschriebene Erklärung wird es ab 2022 keine Ausstellung bzw. Verlängerung von Lizenzen geben.
Die Selbstverpflichtungserklärung ist Teil des Schutzkonzeptes, welcher der BLSV bzw. die Bayerische Sportjugend im Rahmen der Stufenmodelle von DOSB/dsj umsetzt. Wir wollen sichere Orte für die Kinder- und Jugendarbeit schaffen und verurteilen jegliche Art von Missbrauch und Gewalt. Als Übungsleiterin bzw. Übungsleiter und Vereinsmanagerin bzw. Vereinsmanager werden Ihnen Jungen und Mädchen anvertraut, die vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt geschützt werden müssen.
Die Selbstverpflichtungserklärung wird Ihnen im Rahmen Ihrer Aus- und Fortbildungen ausgehändigt bzw. kann über das BLSV-QualiNET jederzeit heruntergeladen werden.
Weitere Infos zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt gibt es auch unter www.bsj.org.