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Sport ist wert(e)voll – Die Jugendordnung im Sportverein (Teil 4)

Von 23. April 2020Kein Kommentar

Die Jugendordnung ist das Fundament jeder Jugendorganisation im organisierten Sport. Sie legt die zentralen Rahmenbedingungen für die Arbeit der jeweiligen Jugend fest. Aber auch in der Satzung des Gesamtvereins sind Regelungen zu treffen, die der eigenständigen Arbeit der Jugendorganisation einen Rahmen geben und eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit mit dem Gesamtverein gewährleisten.

Themen wie „Mitbestimmung Jugendlicher“ und „Eigenständigkeit der Sportjugend durch Jugendordnungen“ sowie die Diskussion um eine eigenständige Vertretung der Heranwachsenden in Sportvereinen sind seit Jahren Dauerbrenner in der jugendpolitischen Diskussion. Waren in der Vergangenheit die Anerkennung als „Träger freier Jugendhilfe“ und die Bezuschussung aus Landesjugendplanmitteln nur in einigen Bundesländern von der Existenz einer qualifizierten Jugendordnung abhängig, so werden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) wichtige und unabdingbare Forderungen an die Struktur von Jugendorganisationen, insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung der Jugendarbeit aus staatlichen Mitteln, gestellt. Neben diesen pekuniären Argumenten für die Institutionalisierung einer Jugendordnung sollte man aber auch keinesfalls deren pädagogische Bedeutung außer Acht lassen. Die Schaffung der Eigenständigkeit der Sportjugend durch eine Jugendordnung sollte nicht durch das Druckmittel von Anerkennung und Gewährung von Zuschüssen erreicht werden, sondern vor allem aus der Einsicht in die sachliche Notwendigkeit und Nützlichkeit für die Jugend- und die Sportorganisationen. Aus Verantwortung gegenüber der Jugend, dem eigenen Verein und unserer demokratischen Gesellschaft braucht – gerade heute – die Jugend mehr Einwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten auch im Bereich des Sports. Mitbestimmung und Mitverantwortung sind unverzichtbare Bestandteile sportlicher Jugendarbeit. Der Sport bietet ein ideales Feld zur gefahrlosen Einübung demokratischer Verhaltensweisen.
Der zunehmenden „Null-Bock“-Mentalität vieler Jugendlicher sollten die Sportvereine ein breites Spektrum von Mitwirkungsmöglichkeiten entgegensetzen, um Jugendliche erfahren zu lassen, dass sie ernst genommen werden, ihre Vorstellungen einbringen und wenigstens zum Teil verwirklichen können. Jugendarbeit soll von jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Dies wirkt nachweislich auch der mangelnden Bereitschaft bei der Übernahme von Ämtern entgegen.

Der Gesamtverein profitiert von der Jugendordnung

Der Sport und die Arbeit der Vereine, Bünde und Verbände leben von den Aktivitäten ihrer Mitglieder und Ehrenamtlichen. Die verschiedenen Bereiche des organisierten Sports in Deutschland suchen immer mehr ehrenamtliche Nachwuchskräfte, die auch über eine Helfertätigkeit hinaus mittel- und langfristig Verantwortung übernehmen wollen. Vereine, die ihre Jugendlichen rechtzeitig an die Vereinsarbeit heranführen, erhalten dadurch einen entsprechenden Nachwuchs an ehrenamtlichen Mitarbeitenden, der durch seine Nähe zum Übungsbetrieb und sein Engagement oft besser in der Lage ist, auf die Bedürfnisse der Vereinsmitglieder einzugehen und sie weiterzuleiten. Begleitet werden sollte ihre Tätigkeit durch eine Weiterbildung in Fortbildungslehrgängen, wie zum Beispiel einer Jugendleitercard, um sofort auf längere Sicht qualifizierte Mitarbeitende zu erhalten. Jugendgruppen und Jugendverbände sind daher die Basis einer erfolgreichen Arbeit des Sportvereins in der Zukunft und sollten deshalb besonders gefördert und unterstützt werden.
Mit der Einführung einer Jugendordnung und der damit verbundenen Wahl eines Jugendvorstands werden junge Menschen auf spätere verantwortungsvolle Aufgaben im Verein vorbereitet. Dem Jugendvorstand sollte neben materiellen auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, über deren Nutzen die Jugend frei verfügen kann. Den Jugendlichen wird durch diese Bereitstellung ein Stück Mitverantwortung übertragen.

Was für die Einführung einer Jugendordnung spricht:

  • Ehrenamtliche Führungskräfte können gewonnen werden.
  • Es wird in die Zukunftssicherung des Gesamtvereins und seiner Organisation investiert.
  • Demokratische Verhaltensweisen als Basis des Miteinanders können trainiert werden.
  • Die Förderung von Beteiligung, Mitbestimmung und Eigenverantwortung ist möglich.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung der Jugendarbeit werden sichergestellt.
  • Das Vereinsleben kann innovativ, zeitgemäß und mit neuen Ideen versehen und weiterentwickelt werden.

Einführung einer Jugendordnung

Vertretung im Vorstand

Im Vereinsvorstand sollten möglichst die vorsitzende Person sowie deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter des Jugendausschusses, also zwei gewählte Jugendvertreterinnen bzw. Jugendvertreter, Sitz und Stimme haben. Die Zahl der Jugendlichen im Verein (meist mehr als 60 %) begründet diese Forderung. Die Verankerung zwischen Jugend- und Erwachsenenbereich wird weiter durch die Vertretung der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden des Jugendausschusses im engeren oder geschäftsführenden Vorstand erreicht.

Bestätigung der Jugendordnung durch die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und kann somit die Verabschiedung/Änderung der Jugendordnung und die Wahl der Vorstandsmitglieder, die die Jugend vertreten, auf die Jugendversammlung delegieren.

Mindestalter für Mitgliederversammlung und Jugendversammlung

Um die Jugend möglichst früh an die Vereinsarbeit heranzuführen, sollte für die Jugendversammlung keine untere Altersgrenze festgesetzt werden, nur eine obere. Wer von den jugendlichen Mitgliedern Interesse hat, sollte zu den Jugendversammlungen kommen können. Eine Grenze von 6 oder 7 Jahren kann natürlich auch gesetzt werden. Die Mitgliederversammlung des Vereins sollte als Mindestalter nicht 18, sondern 15 oder 16 Jahre festlegen, um auch eine Verankerung von Jugend und Erwachsenen zu erreichen und die Jugendlichen möglichst früh für den Gesamtverein zu interessieren.

Mindestanforderungen an jede Jugendordnung im Sportverein

  1. Festschreibung organisatorischer und finanzieller Eigenständigkeit der Jugendabteilungen
  2. Verankerung der Eigenständigkeit der Jugendabteilungen in der Satzung des Gesamtvereins
  3. Wahl der Jugendausschüsse durch Delegierte der Jugend
  4. Aufführung der Zielsetzung der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit in der Jugendordnung
  5. Verankerung der Kooperation zwischen Jugend- und Erwachsenenbereich in der der Satzung und der Jugendordnung.

Leitfaden zur Verabschiedung der Jugendordnung

Wenn es noch keine Jugendordnung und noch keine organisatorischen Strukturen für eine Jugendorganisation gibt, kann man zum Beispiel in folgenden Schritten vorgehen:

  1. Bildung einer Projektgruppe „Jugend“
    Interessierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter und am besten mindestens ein Vorstandsmitglied finden sich zu einem Team zusammen, das das Projekt in die Hand nimmt.
  2. Prüfung der Ist-Situation
    Wie sehen die derzeitigen Regelungen aus? Gibt es eine Jugendordnung? Was muss veranlasst werden? Möglicherweise können Experten zum Thema Jugendordnung mit einbezogen werden. Die Münchner Sportjugend bietet eine Beratung an.
  3. Auftrag und Ziele definieren
    Was genau soll erreicht werden? Soll eine grundlegend neue Organisation im Gesamtverein aufgebaut werden? Soll eine Jugendordnung erarbeitet und verabschiedet werden? Muss die Satzung des Gesamtvereins geändert werden?
  4. Kommunikation und Information im Gesamtverein
    Bei neuen Themen und Veränderungen im Gesamtverein ist eine umfassende Information und Kommunikation von großer Bedeutung, damit für das Projekt geworben und Akzeptanz erreicht werden kann.
  5. Beschlusslage in Präsidium und Vorstand schaffen
    Der Aufbau einer Jugendorganisation oder einer Jugendordnung muss vom Gesamtverein mitgetragen werden, da auch eine Änderung der Satzung des Gesamtvereins erforderlich ist. Die Führung des Gesamtvereins sollte hinter dem Projekt stehen.
  6. Zeitplan festlegen
    Wichtig ist ein klarer, aber auch realistischer Zeitplan, der die Arbeitsschritte festlegt. Fristen und Termine müssen wie in der Satzung des Vereins festgelegt eingehalten werden.
  7. Satzungsänderung: Die Mitgliederversammlung beschließt nach dem gesamten Prozess die Satzungsänderung, die die Grundlage der Jugendarbeit regelt.
  8. Einladung und Durchführung der Jugend-Vollversammlung
    Dafür muss ein Programm festgelegt, eine Tagung einberufen und die Jugendordnung erläutert werden. Dann kommt es zur Beschlussfassung über die Jugendordnung und zur Wahl des ersten Jugendvorstands.

Die Weichen in der Vereinssatzung stellen

Folgende Regelungen müssen verbindlich in die Hauptsatzung des Vereins aufgenommen werden, um die Grundlagen für die Jugendarbeit zu regeln:

  • Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Das Nähere regelt die Jugendordnung.
  • Die oder der Vorsitzende und dessen Stellvertretung sind Mitglieder des Vereinsvorstands.

Die Jugendordnung wird nicht Bestandteil der Satzung des Gesamtvereins, sondern stellt eine nachrangige Vereinsordnung dar, da sie nicht in das Vereinsregister eingetragen wird.

Inhalt der Jugendordnung

Bei der Erstellung einer Jugendordnung sind drei Perspektiven zu berücksichtigen:

  1. Die juristische Perspektive: Sie schafft rechtliche Sicherheit für die Jugendarbeit im Verein.
  2. Die strategische Perspektive: Sie beschreibt die langfristige Ausrichtung der Jugendorganisation.
  3. Die pädagogische Perspektive: Sie beschreibt einen geschützten Rahmen für die Erprobung und Selbstverwirklichung junger Menschen.

In eine Jugendordnung sind unter anderem folgende Punkte zu behandeln:

  • Der Name und die rechtliche Stellung müssen festgelegt werden.
  • Die Ziele und Aufgaben der Jugend müssen aufgeführt sein.
  • Es muss definiert werden, welcher Personenkreis der Jugendorganisation angehört.
  • Die vorgesehenen Organe (z.B. Jugendvorstand und -versammlung) werden genannt.
  • Die demokratische Willensbildung muss berücksichtigt sein, d.h., die Jugend wählt ihre Gremienvertreter und ihre Leitung selbst.
  • Die Jugend muss sich – im Rahmen der Satzung des Gesamtvereins – selbstständig führen und verwalten können.
  • Die Jugend muss über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel selbst entscheiden können – wieder unter Beachtung der rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, denen der Gesamtverein als Ganzes unterliegt.
  • Die Bestätigung der Jugendordnung oder der Wahl der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden der Jugend ist rechtlich nicht notwendig oder zwingend.

Unterstützung durch die MSJ

Die Münchner Sportjugend unterstützt Sie durch Beratung und Materialien. Wenden Sie sich im konkreten Fall an die Geschäftsstelle. Außerdem können Experten vermittelt und Musterjugendordnungen zur Ansicht zugesendet werden.
Anfang 2020 bietet die MSJ zudem einen Infoabend zum Thema Jugendordnung an, der die Vereine zur eigenständigen Entwicklung befähigen soll, aber auch Raum für Nachfragen lässt.
 

 

Quellen:

– Kreissportbund Gotha e.V.: Warum braucht der Verein eine Jugendordnung.

– Deutsche Sportjugend: Die Jugendordnung – Grundlage der Mitbestimmung im Kinder- und Jugendsport. Eine Arbeitshilfe der Deutschen Sportjugend.

– Sportjugend Landessportbund Nordrhein-Westfalen: Orientierungshilfe Jugendordnungen. Gestaltungsmöglichkeiten für die rechtliche Stellung der Jugend, Jugendordnung und Satzungselemente.

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